Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Sie möchten einen Reisepass oder Personalausweis beantragen
Bitte lesen Sie mehr über die notwendigen Unterlagen.
Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die folgenden Hinweise aufmerksam durch:
In Pakistan nimmt das Generalkonsulat in Karachi Passanträge für die Einwohner der Provinzen Sindh und Belutschistan entgegen. Für alle anderen Provinzen und Gebiete in Pakistan ist die Botschaft in Islamabad zuständig. Reisepässe müssen grundsätzlich persönlich und schriftlich beantragt werden. (Nach deutschem Recht ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Botschaft Islamabad/ dem Generalkonsulat Karachi für jeden der unten aufgeführten Verfahrensschritte erforderlich.)
Pässe und andere Ausweispapiere können nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden!
Bei der Botschaft Islamabad können Termine nur online gebucht werden.
Beim Generalkonsulat Karachi wählen Sie bitte die folgenden Telefonnummern:
(0092 21) - 3587 3782 oder (0092 21) - 3582 1596.
Verfahrensschritte nach deutschem Recht (abhängig von den Fallumständen) | Standardmäßige Bearbeitungszeit; Gebühren (Pakistanische Rupien (PKR) in bar) |
Antragstellung und Urkundenüberprüfung: Wenn Sie zum ersten Mal einen deutschen Pass/ Ausweis beantragen, müssen Ihre pakistanischen Urkunden und andere Unterlagen überprüft werden. | mind. 4 Monate 50.000PKR (bei afghanischen Urkunden: 90.000 PKR) Gebühr für Ihren Pass/ Ausweispapier (s. u.: “Gebühren”) |
Ihr Name nach deutschem Recht: Sie müssen in den folgenden Fällen eine Namenserklärung abgeben, die von einem deutschen Standesamt bestätigt wird:
(In diesem Fall muss Ihre Heirats- oder Scheidungsurkunde vor der Namenserklärung überprüft werden, s. o. unter „Urkundenüberprüfung“; mind. 4 Monate, 50.000PKR und bei afghanischen Urkunden 90.000 PKR) | mind. 2 Monate ca. 10.000 bis 15.000 PKR |
Biometrie: Ab einem Alter von sechs Jahren müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben. | Die Herstellung des Reisepasses dauert ab Abgabe der Fingerabdrücke 4-5 Wochen. |
Passabholung: Sie müssen Ihren Pass/ Ausweispapier persönlich abholen. |
Bitte legen Sie dazu bei Antragstellung folgende Unterlagen vor:
Unterlagen | Hinweise |
Passantrag | Passantrag |
3 Passfotos | - biometrietauglich (siehe Hinweise) |
Ihren aktuellen Reisepass | |
Nachweis Ihres legalen Aufenthaltes in Pakistan | - Aufenthaltsgenehmigung oder |
Abmeldebescheinigung | ausgestellt von der deutschen Meldebehörde an Ihrem bisherigen/letzten Wohnsitz Sofern Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist stattdessen die aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen. In diesem Fall müssen wir die Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde einholen und einen Unzuständigkeitszuschlag i.H.v. bis zu 60 € (bar in PKR) erheben. |
Nachweise über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit |
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Geburtsurkunde | Falls diese in Urdu/Dari ausgestellt wurde, legen Sie bitte auch eine englische oder korrekte deutsche Übersetzung vor. |
Genereller Hinweis:
Wenn Sie auf dieser Seite das Wort „Original(e)“ lesen, so können neben den tatsächlichen Originalen auch Kopien, die von einer deutschen Stelle beglaubigt wurden, vorgelegt werden.
Alle Kopien, die Sie Ihrem Antrag beifügen, müssen
- im Din A4 Format vorgelegt werden
- vollständig sein
- lesbar sein
- und nicht (!) zusammengeheftet sein.
Legen Sie bitte alle erforderlichen Kopien zweifach vor.
G E B Ü H R E N
Reisepass | für Erwachsene über 24 Jahre | 81 € /Pass mit 32 Seiten 103 € /Pass mit 48 Seiten |
Reisepass | für Kinder bis 18 Jahre und für Erwachsene bis 24 Jahre | 58,50 € /Pass mit 32 Seiten 80,50 € /Pass mit 48 Seiten |
Kinder- Reisepass | für Kinder bis 12 Jahre | 26 € |
Rückreise- Ausweis | 21 € | |
vorläufiger Reisepass | 39 € | |
Personalausweis | Personen über 24 Jahre | 58,80 € |
Personalausweis | Personen unter 24 Jahre | 52,80 € |
Wohnort- änderung | kostenfrei |
Die Gebühren sind in Euro festgelegt, müssen aber in pakistanischen Rupien bezahlt werden und richten sich daher nach dem Wechselkurs Euro-Rupie.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren erhöhen, falls die Botschaft / das Generalkonsulat als unzuständige Behörde tätig wird, dass heißt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Pakistan haben.
Um die Zahlung zügiger und einfacher zu machen, bitten wir Sie, ausreichend Wechselgeld mitzubringen