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Nationale Visa (Langzeitvisa)

10.11.2023 - Artikel

Bitte lesen Sie zuerst die allgemeinen Informationen zu Visa und Einreise.

Möchten Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten? Dann sollten Sie ein nationales Langzeitvisum (Kategorie D) beantragen. Seit dem 05. April 2010 können sich Inhaber nationaler Visa bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im übrigen Schengen Gebiet aufhalten.

Aufenthaltszwecke

Familiennachzug

Möchten Sie zu einem Familienmitglied nach Deutschland nachziehen oder dieses nach Deutschland begleiten? Für diesen Aufenthaltszweck benötigen Sie ein Visum zum Familiennachzug.

Die zur Antragstellung erforderlichen Dokumente finden Sie hier.
Aufgrund des hohen Andrangs hat die Botschaft eine Warteliste zur Beantragung von Familienzusammenführungsvisa eingerichtet.

Wenn Sie die AFGHANISCHE Staatsangehörigkeit besitzen, registrieren Sie sich bitte hier für einen Termin zur Beantragung eines Familienzusammenführungsvisums und beachten Sie die weiteren Informationen auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Kabul.

Wenn Sie die PAKISTANISCHE Staatsangehörigkeit besitzen und im Konsularbezirk der Deutschen Botschaft Islamabad wohnen, registrieren Sie sich bitte hier (nicht für afghanische Staatsangehörige!). Wenn Sie die PAKISTANISCHE Staatsangehörigkeit besitzen und im Konsularbezirk des Generalkonsulats in Karachi wohnen, registrieren Sie sich bitte hier (nicht für afghanische Staatsangehörige!).

Ihr Familienmitglied in Deutschland wurde als Flüchtling anerkannt? Bitte beachten Sie, dass die Registrierung auf der Terminliste keine fristwahrende Anzeige gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. darstellt. Um von den vereinfachten Nachzugsbedingungen profitieren zu können, ist es erforderlich, dass Sie oder Ihr Familienmitglied in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eine fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Stelle stellen. Hierzu stehen Ihnen die folgenden drei Optionen zur Verfügung:

  • Sie können die fristwahrende Anzeige online absenden. Dies ist für alle Nationalitäten unter folgendem Link möglich und momentan der beste Weg um sicherzustellen, dass die Frist gem. §29 II AufenthG gewahrt wird: www.fap.diplo.de
  • Ihr Familienmitglied in Deutschland kann die fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
  • Sie oder Ihr Anwalt können die fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Auslandsvertretung stellen, indem Sie einen Brief/ein Fax mit folgenden Informationen einsenden:
    • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Passnummer aller Antragstellenden
    • Zweck der Einreise und des Aufenthalts
    • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Aufenthaltserlaubnis des Familienmitglieds in Deutschland

Wiedereinreise

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis verloren geht oder abgelaufen ist und Sie ein Visum für die Wiedereinreise nach Deutschland benötigen, klicken Sie bitte hier für die erforderlichen Dokumente.

Visa für den Aufenthalt zu Studienzwecken

Sie möchten in Deutschland Studieren? Zu diesem Aufenthaltszweck benötigen Sie ein Visum zu Studienzwecken.

Aufgrund der steigenden Nachfrage in dieser Kategorie, muss mit einer Wartezeit von etwa 12 Monaten gerechnet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 5-10 Wochen.

Ab dem 1. Juni 2020 wurde eine zusätzliche, neue Kategorie freigeschaltet: Registrierung für die Beantragung eines Visums für ein Masterstudium (langfristige Aufenthalte) - ausschließlich für Studenten mit einem CGPA von 3,7 oder höher. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Antragstellende, die einen CGPA von 3,7 oder höher im vorherigen Studienabschluss erreicht haben, berechtigt sind, sich auf dieser Terminliste zu registrieren. Interessenten mit einer niedrigeren Abschlussnote können sich weiterhin auf der Terminliste „Registrierung für Visa zu Studienzwecken bzw. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ registrieren.


Wichtige Information für Antragstellende aus Sindh und Belutschistan, die ein Studentenvisum beim deutschen Generalkonsulat Karachi beantragen möchten:

Ab dem 20. Mai 2022 können Termine zur Beantragung eines Visums für einen Sprachkurs, ein Studium, zur Studienvorbereitung oder zu Forschungszwecken nur noch über das Online-Terminvergabesystem des Generalkonsulats Karachi gebucht werden. Anträge müssen nicht mehr vorher zur Terminvergabe beim Generalkonsulat eingereicht werden.

Bereits vergebene Termine behalten ihre Gültigkeit.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der folgenden Liste

Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.


Visa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Aktuelle Wartezeiten für Visatermine der Kategorie Erwerbstätigkeit:

  • Unterkategorie „Blaue Karte EU oder Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 AufenthG“ – etwa einen Monat
  • Unterkategorie „Forscher mit Aufnahmevereinbarung oder Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens von einer deutschen anerkannten Forschungseinrichtung“ - etwa einen Monat
  • Unterkategorie „Erwerbstätigkeit mit vorliegendem Arbeitsvertrag“ – mehr als sieben Monate
  • Unterkategorie „sonstiges“ – mehr als sieben Monate

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Schätzung handelt

Zusätzliche Information: Seit dem 01.März 2020 können Sie, wenn Sie eine Vorabzustimmung gemäß § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren) von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erhalten haben, einen Termin zur Antragstellung in der neuen Kategorie „Booking of appointments for a work visa (for stays exceeding 90 days) WITH advance approval according to §81a AufenthG“ buchen.


Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

Visa zur Arbeitsplatzsuche

Die aktuelle Wartezeit für Visatermine der Unterkategorie Arbeitsplatzsuche beträgt mehr als ein Jahr.


Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.


Visa nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) – Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG

Zusätzliche Information: Seit dem 01.März 2020 können Sie, wenn Sie eine Vorabzustimmung gemäß § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren) von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erhalten haben, einen Termin zur Antragstellung in der neuen Kategorie „Booking of appointments for a work visa (for stays exceeding 90 days) WITH advance approval according to §81a AufenthG“ buchen.

Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

Haftungsausschluss

Obwohl wir die Informationen auf dieser Website mit großer Sorgfalt für Sie zusammengestellt haben, können wir für Ungenauigkeiten keine Haftung übernehmen.


Weitere Informationen

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