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Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen

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Sie bzw. Ihr Angehöriger besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist im Ausland (z.B. Pakistan) geboren, hat dort geheiratet oder ist dort verstorben? Sie möchten gerne eine deutsche Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde haben?

Die Nachbeurkundung einer ausländischen Geburt, Eheschließung oder eines ausländischen Sterbefalls in einem deutschen Register ist nicht verpflichtend. Sie ist in der Regel nur notwendig, wenn Sie eine deutsche Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde haben möchten.



Wir zeigen Ihnen, wie Sie in 5 einfachen Schritten die Nachbeurkundung eines ausländischen Personenfalls beantragen können:


Schritt 1: Bereiten Sie Ihren Antrag vor

Laden Sie zur Vorbereitung bitte das passende Antragsformular herunter, und füllen und drucken es aus.

Anschließend beschaffen Sie bitte alle weiteren für Ihren Antrag notwendigen Antragsunterlagen im Original oder als von einer deutschen Stelle öffentlich beglaubigte Fotokopie.

  • Auflistung Antragsunterlagen


Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin

Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Auslandsvertretung, die für Ihr Anliegen zuständig ist:

  • Sie leben in Islamabad Capital Territory, Punjab, Khyber Pakhtunkhwa, Gilgit-Baltistan oder Azad Jammu und Kashmir? Dann ist die Deutsche Botschaft in Islamabad zuständig für Ihr Anliegen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin HIER.
  • Sie leben in Sindh oder Balochistan? Dann ist das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zuständig für Ihr Anliegen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin unter +92 21 3587 3782 oder +92 21 3582 1596.


Schritt 3: Lassen Sie Ihre Antragsunterlagen beglaubigen

Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte Ihre vorbereitenden Antragsunterlagen mit. Für die Unterschriftenbeglaubigung auf dem Antragsformular und die Kopiebeglaubigung Ihrer Antragsunterlagen erheben wir Gebühren. Diese können Sie nur direkt bei Ihrem Termin in pakistanischen Rupien (gemäß Wechselkurs der Botschaft) und in bar begleichen. Bringen Sie deshalb bitte auch ausreichend Bargeld mit. Entnehmen Sie die Höhe der Gebühren bitte folgender Auflistung:


Unterschriftenbeglaubigung auf dem Antragsformular56,43 €
Kopiebeglaubigung Ihrer Antragsunterlagen23,97 €


Beachten Sie bitte auch, dass Ihr zuständiges Standesamt für die Bearbeitung Ihres Antrags und Übersendung der Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde gesondert Gebühren erhebt.


Schritt 4: Übersenden Sie Ihre Antragsunterlagen

Übersenden Sie Ihre Antragsunterlagen bitte an Ihr zuständiges Standesamt in Deutschland. Wenn Sie wünschen, können wir die Übersendung für Sie übernehmen. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für den Verlust oder Schäden an Ihren Antragsunterlagen.



Schritt 5: Warten Sie auf Rückmeldung

Nachdem das Standesamt in Deutschland Ihren Antrag erhalten hat, prüftes ihn. Es kann sein, dass es feststellt, dass Unterlagen fehlen und Sie um Nachreichung beten. Klären Sie die Gebührenbegleichung und Übersendung des Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde bitte direkt mit Ihrem Standesamt.

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