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Deutsche Staatsangehörigkeit

06.07.2024 - Artikel

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren oder feststellen lassen?

Ausführliche Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit und zu den verschiedenen Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die üblichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Antragsverfahren:


Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren möchten, können Sie Ihren Verzicht erklären.

Wenn Sie den Besitz oder Nicht-Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Feststellung stellen. Sie erhalten dann ein Bescheinigung über den Besitz („Staatsangehörigkeitsausweis“) oder Nicht-Besitz („Negativbescheinigung“) der deutschen Staatsangehörigkeit.



Wir zeigen Ihnen, wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren staatsangehörigkeitsrechtlichen Antrag stellen können:


Schritt 1: Bereiten Sie Ihren Antrag vor

Laden Sie zur Vorbereitung bitte das passende Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamts herunter und füllen und drucken es aus.

Anschließend beschaffen Sie bitte alle weiteren für Ihren Antrag notwendigen Antragsunterlagen im Original oder als von einer deutschen Stelle öffentlich beglaubigte Fotokopie.


Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin

Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Auslandsvertretung, die für Ihr Anliegen zuständig ist:

  • Sie leben in Islamabad Capital Territory, Punjab, Khyber Pakhtunkhwa, Gilgit-Baltistan oder Azad Jammu und Kashmir? Dann ist die Deutsche Botschaft in Islamabad zuständig für Ihr Anliegen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin unter konsularreferat@isla.diplo.de.
  • Sie leben in Sindh oder Balochistan? Dann ist das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zuständig für Ihr Anliegen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin unter +92 21 3587 3782 oder +92 21 3582 1596.


Schritt 3: Lassen Sie Ihre Antragsunterlagen beglaubigen

Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte Ihre vorbereitenden Antragsunterlagen mit. Für die Unterschriftenbeglaubigung auf dem Antragsformular und die Kopiebeglaubigung Ihrer Antragsunterlagen erheben wir Gebühren. Diese können Sie nur direkt bei Ihrem Termin in pakistanischen Rupien (gemäß Wechselkurs der Botschaft) und in bar begleichen. Bringen Sie deshalb bitte auch ausreichend Bargeld mit. Entnehmen Sie die Höhe der Gebühren bitte folgender Auflistung:


Unterschriftenbeglaubigung auf dem Antragsformular56,43 €
Kopiebeglaubigung Ihrer Antragsunterlagen23,97 €


Beachten Sie bitte auch, dass das Bundesverwaltungsamt für die Bearbeitung Ihres Antrags gesondert Gebühren erhebt.


Schritt 4: Übersenden Sie Ihre Antragsunterlagen

Übersenden Sie Ihre Antragsunterlagen bitte an das Bundesverwaltungsamt in Deutschland. Wenn Sie wünschen, können wir die Übersendung für Sie übernehmen. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für den Verlust oder Schäden an Ihren Antragsunterlagen.


Schritt 5: Warten Sie auf Rückmeldung

Nachdem das Bundesverwaltungsamt in Deutschland Ihren Antrag erhalten hat, prüftes ihn. Es kann sein, dass es feststellt, dass Unterlagen fehlen und Sie um Nachreichung bittet.

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