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Geburtsnamenbestimmung (Namenserklärung)
Sie möchten eine Erklärung abgeben, um einen Geburtsnamen zu bestimmen?
Wir sind nicht zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung Ihrer Erklärung. Auch wenn Sie im Ausland leben, ist ein Standesamt in Deutschland für Ihre Erklärung zuständig. Wir bieten Ihnen jedoch gerne folgenden Service an, um Sie bei Ihrer Erklärung zu unterstützen:
Machen Sie bitte zuerst unsere beiden Selbst-Tests, um herauszufinden, welche Personen eine Erklärung abgeben müssen und welches Standesamt in Deutschland für Ihre Erklärung zuständig ist. Kehren Sie danach bitte zurück auf diese Seite und folgen unserer 5-Schritte-Anleitung. |
Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Erklärung vor
Laden Sie zur Vorbereitung bitte das passende Erklärungsformular herunter und füllen es am Computer aus. Drucken Sie es anschließend bitte aus.
- Wenn die Person, für die der Geburtsname bestimmt werden soll, unter 18 Jahre alt ist, nutzen Sie bitte dieses Formular. Wir stellen Ihnen auch gerne diese Ausfüllhilfe zur Verfügung.
- Wenn die Person, für die der Geburtsname bestimmt werden soll, über 18 Jahre alt ist, nutzen Sie bitte dieses Formular.
Beschaffen Sie bitte auch alle weiteren Unterlagen, die Ihr Standesamt zur Prüfung Ihrer Erklärung benötigt. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Unterlagen nur im Original oder als von einer deutschen Stelle öffentlich beglaubigte Kopie einreichen können. Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie in dieser Checkliste.
Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin
Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Auslandsvertretung, die für Ihr Anliegen zuständig ist:
- Sie leben in Islamabad Capital Territory, Punjab, Khyber Pakhtunkhwa, Gilgit-Baltistan oder Azad Jammu und Kashmir? Dann ist die Deutsche Botschaft in Islamabad zuständig für Ihr Anliegen. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung bitte den besonderen Link in der E-Mail, die wir Ihnen geschickt haben.
- Sie leben in Sindh oder Balochistan? Dann ist das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zuständig für Ihren Antrag. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin per E-Mail an info@karachi.diplo.de.
Schritt 3: Lassen Sie Ihre Erklärung beglaubigen
Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte Ihr Erklärungsformular und Ihre Erklärungsunterlagen (s. Schritt 1) mit. Für die Unterschriftenbeglaubigung auf dem Erklärungsformular und die Kopiebeglaubigung Ihrer Erklärungsunterlagen fallen Gebühren an. Diese können Sie nur direkt bei Ihrem Termin in pakistanischen Rupien (gemäß Wechselkurs der Botschaft) in bar begleichen. Bringen Sie deshalb bitte auch ausreichend Bargeld mit. Entnehmen Sie die Höhe der Gebühren bitte folgender Auflistung:
Öffentliche Unterschriftenbeglaubigung | 79,57 € |
Öffentliche Kopiebeglaubigung | 23,97 € |
Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Standesamt in Deutschland für die Ausstellung Ihrer Namensbescheinigung gesondert Gebühren erhebt. Klären Sie die Gebührenbegleichung bitte direkt mit Ihrem Standesamt ab. Sie können diese Gebühr nicht bei uns begleichen.
Schritt 4: Übersenden Sie Ihre Erklärung
Übersenden Sie Ihre Erklärung bitte an Ihr Standesamt in Deutschland. Wenn Sie wünschen, können wir die Übersendung für Sie übernehmen. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für den Verlust von oder Schäden an Ihrer Erklärung. Bereiten Sie dann bitte auch dieses Formular vor.
Schritt 5: Warten Sie auf Rückmeldung Ihres Standesamts und melden Sie sich bei uns
Seien Sie bitte etwas geduldig. Sobald Ihr Standesamt Ihre Erklärung erhalten und geprüft hat, wird es sich bei Ihnen melden und Ihnen die Namensbescheinigung übersenden. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit Ihrer Erklärung bei Ihrem Standesamt. Unserer Erfahrung nach beträgt die Bearbeitungszeit etwa 2 bis 3 Monate. Melden Sie sich bitte sofort bei der Botschaft, wenn Sie die Namensbescheinigung von Ihrem Standesamt erhalten haben. Nur dann können wir Ihren Passantrag weiterbearbeiten.