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Informationen zu Urkundenüberprüfungen in Amtshilfe durch das Generalkonsulat Karachi
MERKBLATT FÜR DEUTSCHE BEHÖRDEN
zur Überprüfung pakistanischer Urkunden im Wege der Amtshilfe
(Stand: September 2024)
Wir weisen darauf hin, dass jede deutsche Behörde in (ggf. analoger) Anwendung von § 438 Abs. 1 ZPO ein Ermessen hat, ob sie eine ausländische öffentliche Urkunde als echt ansieht, und damit auch ihrem Inhalt vertraut. Für den Fall, dass sich eine deutsche Behörde zur Überprüfung pakistanischer Urkunden im Wege der Amtshilfe durch eine der beiden deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan entschließt, sollte im Interesse aller Beteiligten unbedingt das nachstehend beschriebene Verfahren eingehalten werden.
Verfahren
(Übersicht; Details unter ①)
Behörde, Beteiligter | Schritt |
Referenzperson/ | Legt der ersuchenden Behörde in Deutschland alle erforderlichen Unterlagen vor (s. ②) und zahlt dort EUR 400 für die Überprüfung ein. |
ersuchende Behörde (i. d. R. |
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Botschaft/ Generalkonsulat ↓ |
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ersuchende Behörde |
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① Details
Die deutschen Auslandsvertretungen werden in Amtshilfe tätig, so dass die ersuchenden Behörden durch die Auswertung der Ermittlungsberichte zu einer Entscheidung im eigenen Verfahren befähigt werden.
Über die Auswertung des Ermittlungsberichts hinausgehende Hinweise und Auskünfte, insbesondere zur Korrektur pakistanischer Urkunden, können nicht erteilt werden. Entsprechende Anfragen sind ausschließlich an die hierfür zuständigen pakistanischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder innerstaatlichen Stellen zu richten. Auf die auf den Homepages der deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan eingestellten Rechtsmerkblätter und die Möglichkeit der Beauftragung eines pakistanischen Rechtsanwalts zur Urkundenkorrektur wird verwiesen.
Die Kommunikation der Auslandsvertretungen erfolgt ausschließlich mit den ersuchenden Behörden, nicht mit den Urkundeninhabern oder z. B. deren Verlobten oder deutschen Rechtsanwälten.
Unterlagen können nicht persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung abgegeben und auch nicht von den Referenzpersonen direkt übersandt werden.
Dauer
Die Dauer der Überprüfung beträgt ab Vollständigkeit der Unterlagen i. d. R. mehr als zehn Monate. Der ersuchenden Behörde wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail übersandt. Aus Kapazitätsgründen wird mit Nachdruck darum gebeten, von zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Diese können nicht beantwortet werden.
Bei geplanter Eheschließung in Deutschland: Der in Deutschland lebende Verlobte sollte frühzeitig von der ersuchenden Behörde auf lange Terminwartezeiten bei der Visumbeantragung hingewiesen werden. Im Bereich Familienzusammenführung liegen diese bei der Botschaft Islamabad momentan bei über einem Jahr. Eine frühzeitige Registrierung auf der Terminwarteliste (auf Internetseite der Botschaft im Bereich „Visa“) wird empfohlen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Anmeldung zur Eheschließung bereits vor einer möglichen Visumerteilung ungültig wird.
Bitte beachten Sie, dass Amtshilfeersuchen nicht in der Visastelle bearbeitet werden. Der Arbeitsbereich Amtshilfeersuchen ist räumlich und organisatorisch von der Visastelle getrennt, und hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Visastelle. Fragen zum Visumsverfahren können ebenfalls nicht beantwortet werden.
Kosten
Für die Überprüfung entstehen Auslagen in Höhe von PKR 75.000 (Pakistanische Rupien), wenn die Überprüfung durch die Botschaft Islamabad beauftragt wird (für vollständige Amtshilfeersuchen, die uns bis 30.09.2024 erreichen, entstehen Auslagen i.H.v. lediglich 50.000 PKR) und Auslagen in Höhe von PKR 40.000, wenn die Überprüfung vom Generalkonsulat Karachi beauftragt wird. Daher soll das Ersuchen eine Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Behörde über EUR 400 enthalten. Der exakte EUR‑Gegenwert der Auslagen steht erst nach Abschluss der Urkundenüberprüfung fest, und wird anhand des einschlägigen PKR-EUR-Wechselkurses bei Eingang des Ermittlungsberichts gebildet. Bei den Auslagen in Höhe von PKR 40.000 bzw. PKR 50.000 handelt sich um einen pauschalierten Preis, d. h. die Anzahl der zu überprüfenden Urkunden und der beteiligten Personen spielt keine Rolle.
Die Auslagen können durch die Urkundeninhaber nicht direkt bei der Auslandsvertretung eingezahlt werden, sondern sind bei der ersuchenden Behörde zu hinterlegen.
Bei Amtshilfeersuchen deutscher Auslandsvertretungen ist zwingend das in RES 23-59 vorgeschriebene Zahlungsverfahren einzuhalten und die in Pakistan zuständige Auslandsvertretung vorab zu kontaktieren.
Zuständigkeit
Für Amtshilfeersuchen bei Urkunden, die in der Mehrzahl in den Provinzen Sindh und Belutschistan ausgestellt wurden, ist das Generalkonsulat Karachi zuständig. Für die Überprüfung von Urkunden aus allen übrigen pakistanischen Provinzen ist die Botschaft Islamabad zuständig. Die Überprüfung von Urkunden von Mitgliedern der Ahmadiyya-Gemeinde erfolgt immer durch die Botschaft Islamabad.
Kurieradresse
Auswärtiges Amt
für Botschaft Islamabad bzw. für Generalkonsulat Karachi
Rechts- und Konsularreferat
Kurstraße 36
10117 Berlin
② Benötigte Unterlagen
Deutschsprachige Übersetzungen von Unterlagen, die in englischer Sprache vorliegen, sind nicht erforderlich.
Für alle Unterlagen, die lediglich in der pakistanischen Landessprache Urdu verfasst sind, muss zusätzlich eine englische Übersetzung mit einer einfachen Kopie übersandt werden. Falls diese Übersetzung nach der Überprüfung mit den anderen Dokumenten zurückgeschickt werden soll, sollte das Anschreiben einen Hinweis darauf enthalten.
(Falls die Urkundeninhaber das Aufbringen eines Stempelabdrucks mit dem Hinweis auf die erfolgte Urkundenüberprüfung wünschen, so sind zudem das Original oder die von einer deutschen Behörde beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde beizufügen. Es handelt sich hierbei um eine kostenfreie Dienstleistung ohne Rechtsgrundlage und Rechtsanspruch.)
Benötigt wird in jedem Fall:
- Schriftliches Amtshilfeersuchen mit Angabe der Art des Verwaltungsverfahrens, für welches die Urkundenüberprüfung benötigt wird (z. B. Anmeldung Eheschließung, Vaterschaftseintragung, Nachbeurkundung ausländische Eheschließung usw.)
- eine Kostenübernahmezusage in Höhe von EUR 400 (pro Fall, nicht pro Person)
Weitere Benötigte Unterlagen je nach Verwaltungsverfahren:
A - Anmeldung zur Eheschließung
beabsichtigte Eheschließung von zwei pakistanischen Staatsangehörigen:
1. je 2 aktuelle Passbilder beider Verlobten im Original versehen mit Namen und Geburtsdatum
2. Geburtsurkunde beider Verlobter (je das Original + 2 einfache Kopien)
3. Auflistung der letzten Anschriften beider Verlobten in Pakistan (s. 4) + 1 einfache Kopie
4. Auflistung der engsten, in Pakistan lebenden Verwandten beider Verlobter (z. B. Eltern, Geschwister etc.) mit Namen, möglichst präzisen Adressen und (wichtig!) Telefonnummern (s. 4) + 1 einfache Kopie
5. Je eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung beider Verlobter (s. ③) - einfach
6. 2 einfache Kopien der Daten- und der Unterschriftsseite der pakistanischen Pässe beider Verlobter sowie der pakistanischen ID (CNIC, NIC, POC) auf DINA4
7. Ledigkeitsbescheinigung beider Verlobter (je das Original + 2 einfache Kopien) heißt meist „un-married certificate“ – Affidavits werden nicht akzeptiert (s. Hinweise)
beabsichtigte Eheschließung von einem pakistanischen Staatsangehörigen mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen (oder einer Person mit anderer Staatsangehörigkeit als der pakistanischen)
1) 2 Passbilder des pakistanischen Verlobten im Original
2) 2 Passbilder des deutschen (oder andere Staatsangehörigkeit) Verlobten im Original, versehen mit Namen und Geburtsdatum und der Staatsangehörigkeit und 2 einfache Kopien des Passes
3) Geburtsurkunde des pakistanischen Verlobten (Original + 2 einfache Kopien)
4) Auflistung der letzten Anschriften des pakistanischen Verlobten in Pakistan (s. „) + 1 einfache Kopie
5) Auflistung der engsten, in Pakistan lebenden Verwandten des pakistanischen Verlobten (z. B. Eltern, Geschwister etc.) mit Namen, möglichst präzisen Adressen und (wichtig!) Telefonnummern (s. 4) + 1 einfache Kopie
6) Eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des pakistanischen Verlobten (s. ③)
7) 2 einfache Kopien der Daten- und der Unterschriftsseite der pakistanischen Pässe des pakistanischen Verlobten sowie der pakistanischen ID (CNIC, NIC, POC) auf DINA4
8) Ledigkeitsbescheinigung des pakistanischen Verlobten (Original + 2 einfache Kopien) heißt meist “un-married certificate„ – Affidavits werden nicht akzeptiert (s. 4 Hinweise)
9) Für den Fall dass der/die Verlobte mit der dt. oder anderen Staatsangehörigkeit in Pakistan geboren ist wird empfohlen, die Geburtsurkunde im selben Verfahren mitüberprüfen zu lassen. Zusätzliche Kosten fallen hier nicht an. Es sind dann dieselben Unterlagen vorzulegen wie beim pakistanischen Verlobten
A - Anmeldung zur Eheschließung, allgemeine Hinweise:
Ist der beabsichtigen Eheschließung eine Scheidung vorausgegangen, so sind zusätzlich die Unterlagen unter D vorzulegen.
Die formellen Anforderungen an pakistanische Ledigkeitsbescheinigungen unterscheiden sich je nach Provinz, und werden häufig geändert. Es können daher keine Vorabüberprüfungen vorgenommen oder Auskünfte zum korrekten Vorgehen erteilt werden.
Ledigkeitsbescheinigungen, die innerhalb des Union Council von einem nicht dazu befugten Funktionsträger (z. B. Secretary Union Council) ausgestellt werden oder die keine Gegenzeichnung des District Coordination Officers, des Commissioners oder des Deputy Commissioners enthalten, sind nach pakistanischem Recht formungültig.
Unabhängig davon beruht die “inhaltliche Richtigkeit„ einer pakistanischen Ledigkeitsbescheinigung ohnehin auf der persönlichen Kenntnis des jeweiligen Standesamtsmitarbeiters, da kein zentrales Eheregister existiert. Pakistanische Ledigkeitsbescheinigungen sind daher stets im Zusammenhang mit den Ermittlungen im sozialen Umfeld des jeweiligen Antragstellers zu bewerten.
Sog. “Affidavits„ stellen keine öffentlichen Urkunden dar, sondern sind privatschriftlich (auf orangefarbenem Papier) verfasste Erklärungen über die Ledigkeit des pakistanischen Verlobten, die oft vom Verlobten selbst oder einem Elternteil erstellt werden, und daher jeglicher Beweiskraft entbehren. Sie können nicht überprüft werden.
B - Nachbeurkundung/Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen Ehe
Eheschließung zwischen zwei pakistanischen Staatsangehörigen:
1) je 2 Passbilder beider Ehepartner im Original
2) Geburtsurkunde beider Ehepartner (je das Original + 2 einfache Kopien)
3) Je eine Auflistung der letzten Anschriften der Ehepartner in Pakistan (s. 4) + 1 einfache Kopie
4) Je eine Auflistung der engsten, in Pakistan lebenden Verwandten der Ehepartner (z.B. Eltern, Geschwister etc.) mit Namen, möglichst präzisen Adressen und (wichtig!) Telefonnummern (s. 4) + 1 einfache Kopie
5) Je eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung der Ehepartner (s. ③)
6) 2 einfache Kopien der Daten- und der Unterschriftsseite der pakistanischen Pässe beider Ehepartner sowie der pakistanischen ID (CNIC, NIC, POC etc.)
7) Nikah Nama (muslimisch religiöse Heiratsurkunde), meist urdusprachiges, zweiseitiges Dokument (Original + 2 einfache Kopien) – Achtung, meist größer als DINA4
8) Englische oder deutsche beglaubigte Übersetzung der Nikah Nama, sofern diese in der Landessprache Urdu verfasst ist + 1 einfache Kopie
9) Marriage (Registration) Certificate (Eheregistrierungsbescheinigung), (Original + 2 einfache Kopien)
Eheschließung zwischen einem pakistanischen Staatsangehörigen und einem/einer deutschen Staatsangehörigen (oder einer Person mit anderer Staatsangehörigkeit als der pakistanischen):
1) 2 Passbilder des pakistanischen Ehepartners im Original
2) 2 Passbilder des deutschen (oder andere Staatsangehörigkeit) Ehepartners im Original, versehen mit Namen, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit und 2 einfache Kopien des Passes
3) Geburtsurkunde des pakistanischen Ehepartners (Original + 2 einfache Kopien)
4) Auflistung der letzten Anschriften des pakistanischen Ehepartners in Pakistan (s.4) + 1 einfache Kopie
5) Auflistung der engsten, in Pakistan lebenden Verwandten des pakistanischen Ehepartners (z. B. Eltern, Geschwister etc.) mit Namen, möglichst präzisen Adressen und (wichtig!) Telefonnummern (s. 4) + 1 einfache Kopie
6) Je eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des pakistanischen Ehepartners (s. ③)
7) 2 einfache Kopien der Daten- und der Unterschriftsseite der pakistanischen Pässe des pakistanischen Ehepartners sowie der pakistanischen ID (CNIC, NIC, POC) auf DINA4
8) Nikah Nama (muslimisch religiöse Heiratsurkunde), meist urdusprachiges, zweiseitiges Dokument (Original + 2 einfache Kopien) Achtung, meist größer als DINA4
9) Englische oder deutsche beglaubigte Übersetzung der Nikah Nama, sofern diese in der Landessprache Urdu verfasst ist + 1 einfach Kopie
10) Marriage (Registration) Certificate (Eheregistrierungsbescheinigung), (Original + 2 einfache Kopien)
B - Nachbeurkundung/Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen Ehe, allgemeine Hinweise:
Ist der erfolgten Eheschließung eine Scheidung vorausgegangen, so sind zusätzlich die Unterlagen unter D für den geschiedenen pakistanischen Ehepartner, ggf. für beide pakistanische Ehepartner vorzulegen.
Falls die Referenzpersonen nicht dem Islam oder der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft angehören, sollten die vorzulegenden Unterlagen vorab bei der Botschaft erfragt werden.
C - Einbürgerung:
1) 2 Passbilder des/der Einbürgerungsbewerbers im Original
2) Geburtsurkunde des/der Einbürgerungsbewerbers (je das Original + 2 einfache Kopien)
3) Auflistung der letzten Anschriften des Einbürgerungsbewerbers in Pakistan (s.4) + 1 einfache Kopie
4) Auflistung der engsten, in Pakistan lebenden Verwandten des Einbürgerungsbewerbers (z.B. Eltern, Geschwister etc.) mit Namen, möglichst präzisen
Adressen und (wichtig!) Telefonnummern (s.4) + 1 einfache Kopie
5) Je eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des Einbürgerungsbewerbers (s. ③)
6) 2 einfache Kopien der pakistanischen ID (CNIC, NIC, POC etc.) sowie (sofern noch vorhanden) je 2 einfache Kopien der Daten- und der Unterschriftsseite der pakistanischen Pässe des/der Einbürgerungsbewerbers/Einbürgerungsbewerberin
C – Einbürgerung, allgemeine Hinweise:
Ist der/die Einbürgerungsbewerber/Einbürgerungsbewerberin zum Zeitpunkt der Einbürgerungsbewerbung mit einem/einer pakistanischen Staatsangehörigen verheiratet oder mit hat mit einer Person anderer Staatsangehörigkeit in Pakistan eine Ehe geschlossen, so sollten die pakistanischen Eheunterlagen und die Identität des pakistanischen Ehepartners im gleichen Verfahren mitgeprüft werden. Hierfür sind die Unterlagen gem. der Auflistung unter B einzureichen.
D - Scheidung:
1) je 2 Passbilder beider ehemaliger Ehepartner im Original
2) Geburtsurkunde beider ehemaliger Ehepartner (je das Original + 2 einfache Kopien)
3) Auflistung der letzten Anschriften beider ehemaligen Ehepartner in Pakistan (s. “) + 1 einfache Kopie
4) Auflistung der engsten, in Pakistan lebenden Verwandten beider ehemaligen Ehepartner (z. B. Eltern, Geschwister etc.) mit Namen, möglichst präzisen Adressen und (wichtig!) Telefonnummern (s. „) + 1 einfache Kopie
5) Je eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung beider ehemaligen Ehepartner (s. ③)
6) 2 einfache Kopien der Daten- und der Unterschriftsseite der pakistanischen Pässe beider ehemaligen Ehepartner und der pakistanischen ID (CNIC, NIC, POC) auf DINA4
7) Nikah Nama (muslimisch religiöse Heiratsurkunde) der geschiedenen Ehe, meist urdusprachiges, zweiseitiges Dokument (Original + 2 einfache Kopien) Achtung, meist größer als DINA4
8) Englische oder deutsche beglaubigte Übersetzung der Nikah Nama der geschiedenen Ehe, sofern diese in der Landessprache Urdu verfasst ist + 1 einfache Kopie
9) Marriage (Registration) Certificate (Eheregistrierungsbescheinigung) der geschiedenen Ehe, (Original + 2 einfache Kopien)
10) Divorce (Registration) Certificate (Scheidungsregistrierungsbescheinigung) (Original + 2 einfache Kopien)
11) Gerichtliches Scheidungsurteil oder Verstoßungserklärung des Mannes (je das Original + 2 einfache Kopien)
12) in Sterbefällen/bei Auflösung der Vorehe durch Tod: pakistanische Sterbeurkunde(n) (Death Registration Certificate) des verstorbenen Partners (Original + 2 einfache Kopien)
D – Scheidung, allgemeine Hinweise: Ist nach der Scheidung eine erneute Eheschließung geplant, so sind zusätzlich die Unterlagen unter A vorzulegen.
E – Vaterschaftseintragung/Vaterschaftsanerkennung:
1) 2 Passbilder des pakistanischen Kindsvaters im Original
2) 2 Passbilder der Kindsmutter im Original, versehen mit Namen und Geburtsdatum und zwei einfache Passkopien
3) Geburtsurkunde des pakistanischen Kindsvaters (Original + 2 einfache Kopien)
4) Auflistung der letzten Anschriften des pakistanischen Kindsvaters in Pakistan (s.4) + 1 einfache Kopie
5) Auflistung der engsten, in Pakistan lebenden Verwandten des pakistanischen Kindsvaters (z. B. Eltern, Geschwister etc.) mit Namen, möglichst präzisen Adressen und (wichtig!) Telefonnummern (s.4) + 1 einfache Kopie
6) Je eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des pakistanischen Kindsvaters (s. ③)
7) 2 einfache Kopien der Daten- und der Unterschriftsseite der pakistanischen Pässe des Kindsvaters und der pakistanischen ID (CNIC, NIC, POC) auf DINA4
F – Erneute Urkundenüberprüfung, wenn in einem früheren Verfahren (max. 5 Jahre rückwirkend) durch den Kooperationsanwalt der Botschaft inhaltliche oder formelle Fehler festgestellt wurden:
1) Neues Amtshilfeersuchen mit Kostenübernahmeerklärung und Bezug auf Altvorgang mit Geschäftszeichen
2) Neue Einverständniserklärung (s. ƒ)
3) Korrigierte Urkunde (Original und 2 Kopien)
4) Dazugehöriger Gerichtsbeschluss (Original oder begl. Kopie des Gerichts – attested copy – und 2 Kopien)
5) ggf. beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch, falls der Beschluss in Urdu ist + 1 einfache Kopie
6) jeweils 2 Passbilder pro Antragsteller
③ Einverständniserklärung
Hiermit stimme ich,……………………………………………., geboren am …………… in……………………………………………………………………………………, Pakistan, wohnhaft in...................................................................................................................,
einer Überprüfung meiner Dokumente in Pakistan durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Islamabad zu.
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Ort und Datum
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Unterschrift
Declaration of consent
I,………………………………………………………………, born on………………….. in…………………………………………………………………………………., Pakistan, residing in……………………………...……………………………………………………,
hereby declare that I agree with the verification of my documents in Pakistan by a lawyer of confidence of the Embassy of the Federal Republic of Germany in Islamabad.
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Place and date
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Signature
Relatives and last address in Pakistan
Relatives living in Pakistan (minimum 2 contacts per person)
Name of applicant:
House No: | Phone: | ||
House No.: | Phone | ||
House No.: | Phone: |
Last address(es) in Pakistan
Address | Approximate dates lived at this address |
House no.: Street: Village/Town: | |
House no.: Street: Village/Town: | |
House no.: Street: Village/Town: |