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Sie möchten einen Pass für Ihr Kind beantragen
Bitte lesen Sie mehr über die notwendigen Unterlagen.
Die Informationen auf der Homepage der Botschaft Kabul für die (erstmalige) Beantragung von Ausweispapieren für deutsche Kinder gelten grundsätzlich weiterhin für minderjährige Passbewerber mit Wohnsitz in Afghanistan/ mit afghanischen Urkunden, aber mit folgenden Unterschieden:
- Die Gebühren (s.u.) sind ausschließlich in bar in Pakistanischen Rupien (PKR) zu bezahlen.
- Die Unterlagen sind mit zwei einfachen Kopien (nicht nur einer) vorzulegen, da bei dem Termin auch gleich die notwendige Namenserklärung mit aufgenommen wird.
- Es sollte also ausreichend Bargeld in Pakistanischen Rupien zum Termin mitgebracht werden. Anderenfalls kann die Bearbeitung nicht oder nur teilweise eingeleitet werden.
Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die folgenden Hinweise aufmerksam durch:
In Pakistan nimmt das Generalkonsulat in Karachi Passanträge für die Einwohner der Provinzen Sindh und Belutschistan entgegen. Für alle anderen Provinzen und Gebiete in Pakistan ist die Botschaft in Islamabad zuständig. Reisepässe müssen grundsätzlich persönlich und schriftlich beantragt werden. (Nach deutschem Recht ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Botschaft Islamabad/ dem Generalkonsulat Karachi für jeden der unten aufgeführten Verfahrensschritte erforderlich.)
Pässe und andere Ausweispapiere können nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden!
Bei der Botschaft Islamabad können Termine nur online gebucht werden.
Beim Generalkonsulat Karachi wählen Sie bitte die folgenden Telefonnummern:
(0092 21) - 3587 3782 oder (0092 21) - 3582 1596.
Verfahrensschritte nach deutschem Recht (abhängig von den Fallumständen) | Standardmäßige Bearbeitungszeit; Gebühren (Pakistanische Rupien (PKR) in bar) |
Antragstellung und Urkundenüberprüfung: Wenn Sie zum ersten Mal einen deutschen Pass/ Ausweis beantragen, müssen Ihre pakistanischen Urkunden und andere Unterlagen überprüft werden. | Gebühr für Ihren Pass/ Ausweispapier (s. u.: “Gebühren”) mind. 4 Monate 50.000 PKR (bei afghanischen Urkunden: 90.000 PKR) |
Ihr Name nach deutschem Recht: Sie müssen in den folgenden Fällen eine Namenserklärung abgeben, die von einem deutschen Standesamt bestätigt wird:
(In diesem Fall muss Ihre Heirats- oder Scheidungsurkunde vor der Namenserklärung überprüft werden, s. o. unter „Urkundenüberprüfung“; mind. 4 Monate, 50.000PKR und bei afghanischen Urkunden 90.000 PKR) | mind. 2 Monate ca. 10.000 - 15.000 PKR |
Biometrie: Ab einem Alter von sechs Jahren müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben. | Die Herstellung des Reisepasses dauert ab Abgabe der Fingerabdrücke 4-5 Wochen. |
Passbholung: Sie müssen Ihren Pass/ Ausweispapier persönlich abholen. |
Bitte legen Sie dazu bei Antragstellung folgende Unterlagen vor:
Unterlagen | Hinweise |
Passantrag für Minderjährige | Passantrag_Minderj |
3 Passfotos des Kindes | - biometrietauglich |
Aktueller Reisepass des Kindes | |
Nachweis des legalen Aufenthaltes Ihres Kindes in Pakistan | - Aufenthaltsgenehmigung oder - Pakistan Origin Card |
Abmeldebescheinigung | ausgestellt von der deutschen Meldebehörde an Ihrem bisherigen/letzten Wohnsitz Nur, falls das Kind schon einmal in Deutschland gemeldet war. Die Abmeldebescheinigung wird von der deutschen Meldebehörde am letzten deutschen Wohnsitz des Kindes ausgestellt. Falls das Kind weiterhin in Deutschland gemeldet ist, ist stattdessen die aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen. In diesem Fall müssen wir die Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde einholen und einen Unzuständigkeitszuschlag i.H.v. bis zu 37,50 € (bar in PKR) erheben. |
Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit |
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Nachweis der Geburt des Kindes | - Geburtsurkunde (Falls diese in Urdu ausgestellt wurde, legen Sie bitte auch eine englische oder deutsche Übersetzung vor.) Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden, insbesondere dann, wenn die Identität des Kindes nicht zweifelsfrei feststeht |
Heiratsurkunde der Eltern | Falls diese nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, legen Sie bitte auch eine englische oder korrekte deutsche Übersetzung vor. |
Scheidungsurteile früherer Ehen der Eltern | - falls zutreffend |
Reisepässe der Eltern | Bitte legen Sie die Originale und Kopien (siehe Hinweis rechts) vor. |
Geburtsurkunden der Eltern | Bitte legen Sie die Originale und Kopien (siehe Hinweis rechts) vor. |
Zustimmungserklärung | Sofern ein Elternteil nicht anwesend ist, benötigt die Botschaft die Zustimmungserklärung zur Passerteilung dieses abwesenden Elternteils. Die Unterschrift auf der Erklärung muss von einer deutschen Behörde beglaubigt sein und im Original vorgelegt werden. |
G E B Ü H R E N
Reisepass | für Erwachsene über 24 Jahre | 81 € /Pass mit 32 Seiten 103 € /Pass mit 48 Seiten |
Reisepass | für Kinder bis 18 Jahre und für Erwachsene bis 24 Jahre | 58,50 € /Pass mit 32 Seiten 80,50 € /Pass mit 48 Seiten |
Kinder- Reisepass | für Kinder bis 12 Jahre | 26 € |
Rückreise- Ausweis | 21 € | |
vorläufiger Reisepass | 39 € | |
Personalausweis | Personen über 24 Jahre | 58,80 € |
Personalausweis | Personen unter 24 Jahre | 52,80 € |
Wohnort- änderung | kostenfrei |
Die Gebühren sind in Euro festgelegt, müssen aber in pakistanischen Rupien bezahlt werden und richten sich daher nach dem Wechselkurs Euro-Rupie.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren erhöhen, falls die Botschaft / das Generalkonsulat als unzuständige Behörde tätig wird, dass heißt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Pakistan haben.
Um die Zahlung zügiger und einfacher zu machen, bitten wir Sie, ausreichend Wechselgeld mitzubringen