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Reiseausweis zur Rückkehr

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Sie halten sich nur vorübergehend in Pakistan auf und benötigen nun ein Ausweisdokument, um wieder nach Deutschland einreisen zu können, z.B. weil Sie Ihren Pass verloren haben…

Sie halten sich nur vorübergehend in Pakistan auf und benötigen nun ein Ausweisdokument, um wieder nach Deutschland einreisen zu können, z.B. weil Sie Ihren Pass verloren haben…

1. Schritt: Pakistanische Polizei

Wenden Sie sich zunächst an die pakistanische Polizei, die für den Ort des Passverlustes zuständig ist. Dort wird Ihnen der „First Information Report“, der sogenannte F.I.R., ausgestellt.

2. Schritt: Deutsche Botschaft / Deutsches Generalkonsulat

Beantragen Sie einen Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland an der Botschaft / am Generalkonsulat. Dieses sogenannte Passersatzpapier ist für einen Monat gültig. Die Gebühr beträgt 21,00 €. Der Reiseausweis kann in der Regel am selben Tag ausgestellt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen für die Beantragung mit:

Antragsformular

Passantrag

Passverlustanzeige

3 Passfotos

- biometrietauglich

Photos_Samples

Passbildschablone

Unterlagen, die Ihre Identität bestätigen
- z.B. Personalausweis, Führerschein (d.h. Dokumente mit Foto)
Passverlustanzeige
- sogenanntes F.I.R.; ausgestellt durch die pakistanische Polizei
- wenn auf Urdu, bitte mit Übersetzung auf Englisch oder Deutsch
Flugbuchung
- als Nachweis Ihrer Absicht, nach Deutschland zurückzukehren

3. Schritt: Pakistanisches Innenministerium

Nach der Ausstellung eines neuen Identitätspapiers durch die Botschaft / das Konsulat müssen Sie vor Ausreise aus Pakistan zunächst das pakistanische Innenministerium zwecks Genehmigung eines neues Visums aufsuchen:

Pakistanisches Innenministerium
(Ministry of Interior)
Adresse: Block R – Pak Secretariat, Islamabad
Telefon: (0092 51) - 920 7290

Öffnungszeiten: Mo - Fr 10 - 13 Uhr

Pakistanisches Innenministerium (Home Department, Government of Sindh)
Adresse: Barrack #71, Pak Secretariat, Karachi
Telefon: (0092 21) - 9920 4920-21, 9921 1554

Öffnungszeiten: Mo - Fr 10 - 13 Uhr

Nach hiesigem Kenntnisstand müssen dort folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Original F.I.R.
3 Passbilder

der von der Botschaft / vom Generalkonsulat neu ausgestellte
Reiseausweis zur Rückkehr

4. Schritt: Pakistanische Passbehörde

Damit Ihnen in diesen Reiseausweis ein Visum eingefügt werden kann, suchen Sie bitte nach Genehmigung durch das Innenministerium folgende Behörde in Islambad / in Karachi auf:

Passport Office

Adresse: Peshawar Mall, G 8/1, Islamabad

Telefon: (0092 51) - 926 1566

Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 13 Uhr

Passport Office

Adresse: Shahrah-e-Iraq, Saddar, Karachi

Telefon: (0092 21) - 9920 3093-96

Öffnungszeiten: Mo - Sa 8:30 - 15:00h

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