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Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung

21.02.2025 - Artikel

Sie wollen als pakistanischer Staatsangehöriger zu Ihrer Gattin / Ihrem Gatten / Ihren Eltern übersiedeln ?
Zu diesem Zweck brauchen Sie ein Visum zur Familienzusammenführung.

Familiennachzug

Möchten Sie zu einem Familienmitglied in Deutschland nachziehen oder dieses nach Deutschland begleiten? Für diesen Aufenthaltszweck benötigen Sie ein Visum zum Familiennachzug.

Wie Sie einen Termin erhalten:

Aufgrund des hohen Andrangs hat die Botschaft eine Warteliste zur Beantragung von Familienzusammenführungsvisa eingerichtet.

Wir empfehlen Ihnen, die Wartezeit zum Erwerb von Deutschkenntnissen zu nutzen. Falls Sie für das Visum ein Deutschzertifikat benötigen und dies bei der Beantragung nicht vorlegen können, so müssen Sie es zwingend innerhalb von zwei Monaten nachreichen.

Wenn Sie die AFGHANISCHE Staatsangehörigkeit besitzen, registrieren Sie sich bitte hier (RK-Termin - Kategorie (diplo.de)) für einen Termin zur Beantragung eines Familienzusammenführungsvisums und beachten Sie die weiteren Informationen auf der Webseite (https://afghanistan.diplo.de/af-de/05-VisaEinreise/-/1898384) der Deutschen Botschaft in Kabul.

Wenn Sie die PAKISTANISCHE Staatsangehörigkeit besitzen und im Sindh oder in Belutschistan leben, registrieren Sie sich bitte hier (RK-Termin - Kategorie) für einen Termin beim deutschen Generalkonsulat in Karachi.

Wenn Sie die PAKISTANISCHE Staatsangehörigkeit besitzen und in einer anderen pakistanischen Provinz wohnen, registrieren Sie sich bitte hier (RK-Termin - Kategorie) für einen Termin bei der deutschen Botschaft in Islamabad.

Sie wollen zu einem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger (nicht deutsch!) nachziehen, der in Deutschland lebt? Registrieren Sie sich bitte trotzdem auf der regulären Terminwarteliste und geben Sie an, dass es sich um einen Familiennachzug zum Unionsbürger handelt.

Sie haben ein minderjähriges deutsches Kind? Bitte geben Sie dies bei der Registrierung auf der Warteliste an.

Wichtige Informationen für den Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen in Deutschland:

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung auf der Terminliste keine fristwahrende Anzeige gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. darstellt. Um von den vereinfachten Nachzugsbedingungen profitieren zu können, ist es erforderlich, dass Sie oder Ihr Familienmitglied in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eine fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Stelle einreichen. Hierzu stehen Ihnen die folgenden drei Optionen zur Verfügung:

  • Sie können die fristwahrende Anzeige online absenden. Dies ist für alle Nationalitäten unter folgendem Link möglich und momentan der beste Weg um sicherzustellen, dass die Frist gem. §29 II AufenthG gewahrt wird: www.fap.diplo.de
  • Ihr Familienmitglied in Deutschland kann die fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
  • Sie oder Ihr Anwalt können die fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Auslandsvertretung stellen, indem Sie eine E-Mail/einen Brief mit folgenden Informationen einsenden:
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Passnummer aller Antragstellenden
  • Zweck der Einreise und des Aufenthalts
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Aufenthaltserlaubnis des Familienmitglieds in Deutschland

Was Sie für das Visum brauchen:

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Dokumente im Original (einschließlich Ihrer Reisepässe) vorgelegt werden müssen. Im Regelfall verbleibt der Reisepass, mit dem Sie die Reise antreten möchten, während der Antragsbearbeitung bei der Auslandsvertretung.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, Sie auch nach der Visumbeantragung zu kontaktieren und zur Nachreichung zusätzlicher Dokumente oder eines weiteren Sets an Antragsunterlagen sowie PKR 75.000 für eine Urkundenüberprüfung aufzufordern.

Erforderliche Dokumente:

Bitte reichen Sie zur Antragstellung Dokumente ein, welche die folgenden

Bedingungen erfüllen:

- DIN A4 Größe

- Komplett und leserlich

- Ungeheftet

Weitere Anleitung:

Bitte sortieren Sie die aufgelisteten Dokumente in der von der Tabelle vorgegebenen Reihenfolge. Für jeden Antragstellenden muss ein komplettes Set an Unterlagen vorgelegt werden.

Für die Originaldokumente müssen zusätzlich Kopien vorgelegt werden.

1

Antragsformular

Bitte reichen Sie 1 ausgefülltes Antragsformular pro Person ein.

- Vollständig und korrekt

- am Computer ausgefüllt

- Für jeden Antragstellenden muss ein

eigenes Antragsformular ausgefüllt

werden

- Vom Antragstellenden unterschrieben (für minderjährige Kinder unter 18 Jahren müssen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter unterschreiben)

- Das Mindestalter für Ehegatten beträgt 18 Jahre

2

Ein biometrisches Passfoto

-Für jeden Antragstellenden

- Für das Familienmitglied, zu dem der Nachzug erfolgen soll

- Nicht älter als 3 Monate; mit

weißem Hintergrund

- Kopien werden nicht akzeptiert

- Weitere Informationen finden Sie hier

3Meldebescheinigung des Familienmitglieds, zu dem der Nachzug erfolgen soll (falls einschlägig)-Nicht älter als 6 Monate
4Kopie des Aufenthaltstitels des Familienmitglieds, zu dem der Nachzug erfolgen soll (falls einschlägig)
5Gültiger Reisepass und ID Karte (CNIC) der/des Antragstellenden

- Kopien der Seiten 0-3

- Kopien sämtlicher Seiten mit Stempeln und Visa

- Kopie der CNIC

6Kopien vorheriger Reisepässe der/des Antragstellenden

- Kopien der Seiten 0-3

- Kopien sämtlicher Seiten mit Stempeln und Visa

7Kopien der Reisepässe des Familienmitglieds, zu dem der Nachzug erfolgen soll

- Kopien der Seiten 0-3

- Kopien sämtlicher Seiten mit Stempeln und Visa

- Kopien sämtlicher Aufenthaltstitel

8Original der Geburtsurkunde der NADRA

- Jedes Antragstellenden und des Familienmitglieds, zu dem der Nachzug erfolgen soll (falls einschlägig)

9Original der religiösen Heiratsurkunde „Nikah Nama

- In Urdu mit englischer oder deutscher Übersetzung

10

Original NADRA Eheregistrierungsurkunde

(marriage registration certificate)

11

Nachweis über vorherige Eheschließungen beider Ehegatten– falls einschlägig

- Original der NADRA Scheidungsurkunde

- Original der NADRA Sterbeurkunde

- deutsches Scheidungsurteil

12Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht und die Erlaubnis, das Kind ins Ausland zu verbringen – falls einschlägig
13Bescheid des BAMF – falls einschlägig
14Reisekrankenversicherung, gültig für ein Jahr ab Antragstellung
15

A1 Sprachzertifikat

Nachweis nicht erforderlich für:

- Ehegatten von anerkannten Asylbewerbern oder Flüchtlingen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn die Eheschließung bereits vor der Flucht des Partners erfolgt ist.

- Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte, oder eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 18a, 18b Abs.1, 18c Abs.3, 18d, 18f, 19c Abs. 1 (nur bei einer Beschäftigung als leitender Angestellter, Führungskraft, Unternehmensspezialist, Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, Ingenieur oder Lehrkraft i.S.d. BeschV), 19c Abs. 2 o. 4 S.1 oder 21 AufenthG.

- Ehegatten von (nicht deutschen) EU- Staatsbürgern.

- sorgeberechtigte Eltern eines deutschen minderjährigen Kindes.

- Sprachnachweis gemäß den Vorgaben der Association of Language Testers in Europe (ALTE).

- In Pakistan können entsprechende Prüfungen nur beim Goethe-Institut (GI) abgelegt werden. Es steht Ihnen frei, wie und wo Sie sich auf diese Prüfungen vorbereiten.

- Das Zertifikat darf zum Antragszeitpunkt nicht älter als ein Jahr sein.

16

C1 Sprachzertifikat

Nachweis nicht erforderlich für:

- Antragstellende, die mit beiden Elternteilen bzw. dem alleine personensorgeberechtigten Elternteil gleichzeitig nach Deutschland ziehen.

- Kinder von anerkannten Asylbewerbern oder Flüchtlingen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention.

- Antragstellende, deren Elternteil (oder mit ihm in einer familiären Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte) Inhaber einer Blauen Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte, oder eines Aufenthaltstitels gemäß §§ 18a, 18b Abs.1, 18c Abs.3, 18d, 18f, 19c Abs. 1 (nur bei einer Beschäftigung als leitender Angestellter, Führungskraft, Unternehmensspezialist, Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, Ingenieur oder Lehrkraft i.S.d. BeschV), 19c Abs. 2 o. 4 S.1 oder 21 AufenthG ist.

- Kinder von (nicht deutschen) EU- Staatsbürgern.

- Notwendig für Antragsteller, die bei Antragstellung 16 oder 17 Jahre alt sind oder im Laufe der Antragsbearbeitung 16 werden und am Tag vor dem 16. Geburtstag noch nicht alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt haben.

- Die Registrierung auf der Warteliste zählt nicht als Antrag.

- Sprachnachweis gemäß den Vorgaben der Association of Language Testers in Europe (ALTE).

- In Pakistan können entsprechende Prüfungen nur beim Goethe-Institut (GI) abgelegt werden. Es steht Ihnen frei, wie und wo Sie sich auf diese Prüfungen vorbereiten.

- Das Zertifikat darf zum Antragszeitpunkt nicht älter als ein Jahr sein.

17Nachweise über Ihre persönlichen Daten und die Hochzeit/familiäre Bindung

- Kopien von Impfpässen und Schulunterlagen - Hochzeits- und Familienfotos im A4 Format

- datierte Auszüge von Chat- oder Anrufprotokollen, die bis zum Beginn der Beziehung reichen

- Überweisungsnachweise

18Für Antragstellende an der deutschen Botschaft Islamabad: Die Vorlage einer Kopie der Terminbestätigung ist bei Vor-sprache erforderlich.- Ihre Referenznummer muss aus der Bestätigung ersichtlich sein (z.B. „isla_15882087“)
19Erklärung des Antragstellenden
20Erklärung zu Bevollmächtigten
Visagebühren

- 75 Euro, zu zahlen in PKR (Erwachsene)

- 37,50 Euro, zu zahlen in PKR (Kinder zwischen 0 und 17 Jahren)

- Falls Ihr Familienmitglied, zu dem der Nachzug erfolgen soll, die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit eines europäischen Mitgliedstaats besitzt, entfallen die Visagebühren.

Wollen Sie zur Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt nach Deutschland nachziehen? Dann reichen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten (abgesehen von Punkten 9 & 10) die folgenden Unterlagen zur Antragstellung ein:

  • Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung, ausgestellt durch das deutsche Standesamt. Bitte beachten Sie, dass das anvisierte Eheschließungsdatum benannt sein muss.
  • Verpflichtungserklärung (kontaktieren Sie diesbezüglich bitte die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland).

Wollen sie zu einem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger (nicht deutsch!) nachziehen, der in Deutschland lebt?

Dann reichen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten die folgenden Unterlagen zur Antragstellung ein:

  • eine erweiterte amtliche Meldebescheinigung des Familienmitglieds, zu dem der Nachzug erfolgen soll
  • den Arbeitsvertrag des Familienmitglieds, zu dem der Nachzug erfolgen soll
  • wenn der Nachzug nicht zum Ehegatten oder Elternteil erfolgen soll: Nachweise über monatliche Unterhaltszahlungen innerhalb der letzten zwei Jahre

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der langen Wartezeiten einige Dokumente ihre Gültigkeit bis zur Antragstellung verlieren könnten. Es wird empfohlen, erst eine Neuausstellung eines abgelaufenen Dokuments zu beantragen, nachdem Ihnen ein Termin vergeben wurde, sodass insbesondere die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung maximal zweimal ausgestellt werden muss.

Sie können hier eine Liste der Antragsunterlagen ausdrucken.

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