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Wohnortänderung
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Pakistan verlegt haben, müssen Sie den Wohnort in Ihrem Pass ändern lassen.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Pakistan verlegt haben, müssen Sie den Wohnort in Ihrem Pass ändern lassen.
Von einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes wird in der Regel ausgegangen, wenn Sie sich mehr als 6 Monate in Pakistan aufhalten werden.
Die Wohnortänderung muss unverzüglich vorgenommen werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
Unterlagen: | Hinweise: |
Antrag | pro Person einen Antrag komplett ausgefüllt und unterschrieben |
Ihren Reisepass | dort ist noch der bisherige Wohnort eingetragen |
Nachweis Ihres legalen Aufenthaltes in Pakistan | - Aufenthaltsgenehmigung oder - Pakistan Origin Card |
Abmeldebestätigung | ausgestellt von der deutschen Meldebehörde an Ihrem bisherigen Wohnsitz |
Die Wohnortänderung nehmen wir kostenfrei für Sie vor.
Haftungsablehnung
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