Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Wohnortänderung

Artikel

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Pakistan verlegt haben, müssen Sie den Wohnort in Ihrem Pass ändern lassen.

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Pakistan verlegt haben, müssen Sie den Wohnort in Ihrem Pass ändern lassen.

Von einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes wird in der Regel ausgegangen, wenn Sie sich mehr als 6 Monate in Pakistan aufhalten werden.

Die Wohnortänderung muss unverzüglich vorgenommen werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

Unterlagen:
Hinweise:
Antrag

pro Person einen Antrag

Antrag Wohnortänderung


komplett ausgefüllt und unterschrieben

Ihren Reisepass
dort ist noch der bisherige Wohnort eingetragen
Nachweis Ihres legalen Aufenthaltes in Pakistan
- Aufenthaltsgenehmigung oder
- Pakistan Origin Card
Abmeldebestätigung
ausgestellt von der deutschen Meldebehörde an Ihrem bisherigen Wohnsitz

Die Wohnortänderung nehmen wir kostenfrei für Sie vor.

Haftungsablehnung

Obwohl wir die Informationen auf dieser Website mit großer Sorgfalt für Sie zusammengestellt haben, können wir für Ungenauigkeiten keine Haftung übernehmen.

nach oben